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Trends bei Beschäftigung in Europa

Eine interessante Untersuchung, durchgeführt von dem Europäischen Zentrum für Förderung der Berufsbildung, Cedefop, innerhalb von 25 EU-Mitgliedsstaaten und außerdem noch in Norwegen und in der Schweiz, zeigt die Tendenz in der Entwicklung der Arbeitsmarkt in der EU im Zeitraum 2006-2020.

Wie wird die Beschäftigung in Europa im Jahr 2020 aussehen? Der Arbeitsmarkt erlebt einen ernsthaften Mangel an Krankenschwestern, Sozialarbeitern und Ärzten. Die Idee der grünen Wirtschaft, die die großen Hoffnungen für den wirtschaftlichen Wiederaufbau auf dem Kontinent darstellte, ist noch eine Fata Morgana wegen der Mangel an Spezialisten in sauberen Technologien, erneuerbaren Energien und im Bereich Recycling. Zur gleichen Zeit wird im Bergbau, Elektrizität, Wasser- und Gasversorgung die Zahl der Arbeitslosen ansteigen.

Die bulgarische Hauptstadt Sofia (vom NDK aus fotografiert)
Wohin entwickelt sich die Beschäftigung in Bulgarien? Hier zu sehen: Die bulgarische Hauptstadt Sofia (vom NDK aus fotografiert)

Um diese negativen Ereignisse zu vermeiden, entwickelt die Europäische Kommission (EC) eine spezielle Strategie, die den Bedarf an Arbeitskräften in den verschiedenen Sektoren der Wirtschaft voraussagt. Sie gibt Empfehlungen für die Ausbildungssysteme der EU-Länder, so dass diese vermehrt Fachkräfte in den Bereichen ausbilden, wo es bald einen Mangel an Arbeitskräften geben wird.

Wo entstehen die Arbeitsplätze?

Bis zum Jahr 2020 werden in der EU über 20 Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen werden, trotz der Kündigung von über 3 Millionen Arbeiter in der Landwirtschaft, Holz-und Textilproduktion, Pharmazie, Maschinenbau und Chemieindustrie.

Die Rechnung zeigt, dass es in 10 Jahren in der Europäischen Union 223,8 Millionen Arbeitsplätze geben wird, bei einer 302,5 Millionen zählenden Erwerbsbevölkerung. 12 Millionen Arbeitsplätze werden unbesetzt bleiben wegen des Mangels an qualifizierten Fachkräften. Der Beruf der Zukunft wird im Gebiet Umweltschutz zu finden sein.

Die Bevölkerungsalterung in den nächsten Jahren wird zu einer erhöhten Suche nach Arbeitskräften in den Gesundheits-und Sozialdiensten führen. Dieser Trend zeigt sich bereits in einigen Ländern in Westeuropa, so versuchen beispielsweise Deutschland und Großbritannien Ärzte, Krankenschwestern und Sozialarbeiter aus den östlichen Ländern der Europäischen Union wie Rumänien und Bulgarien zu gewinnen.

Zusammen mit der GD Beschäftigung, Soziales und Integration der Europäischen Kommission erstellt Cedefop monatliche Berichte über die Lage auf dem Arbeitsmarkt. Sie sammeln und analysieren Informationen über offene Stellen und Arbeitssuchende in der gesamten EU durch die Arbeitsämter in verschiedenen Ländern, sowie konsultieren Arbeitgeber und Personalagenturen. Es ist geplant, eine Online-Datenbank mit Informationen über Nachfrage Berufen, Qualifikationen, Ausbildung in der EU, genannt Match and Map, zu schaffen.

Die prognostizierten Veränderungen im Bereich der Berufsgruppen machen es erforderlich, dass das Beschäftigungspotenzial der Arbeitskräfte in Europa optimal ausgenutzt wird. Dies hat in den einzelnen Mitgliedstaaten Auswirkungen in den Bereichen Beschäftigung, Unternehmen, Migration, Arbeitskräftemobilität und Sozialpolitik. Die Sozialpolitik muss flexibler gestaltet werden, um den Menschen mehr Unterstützung zu bieten, die den Arbeitsplatz wechseln müssen.

Weiterer Fortschrittsbericht der EU-Kommission für Bulgarien

Die EU-Kommission hat gestern einen weiteren Fortschrittsbericht für Bulgarien veröffentlicht. In diesen Fortschrittsberichten wird die Entwicklung des am 1. Januar 2007 der EU beigetretenen Landes analysiert.

Unter der Bezeichnung „cooperation and verification mechanism“ werden hierbei alle sechs Monate die Reformbemühungen Bulgariens im Bereich Rechtsreform, Korruptionsbekämpfung und Organisierte Kriminalität bewertet. Ein entsprechendes Monitoring findet auch für das zusammen mit Bulgarien beigetretene Rumänien Anwendung.

Der Fortschrittsbericht kann hier auf der Internetseite der EU-Kommission nachgelesen werden.

Der Fortschrittsbericht Juli 2010 kann als aus bulgarischer Sicht erfreulich bewertet werden. Die Kommission weist in diesem auf eine „starke Reformdynamik hin, die sich seit dem letzten Jahresbericht vom Juli 2009 in
Bulgarien herausgebildet hat.“

„Erstmals seit Einführung des Kooperations- und Kontrollverfahrens wird aktiv gegen die organisierte Kriminalität vorgegangen.“

„Korruptionsvorwürfe, die im April gegen Justizangehörige erhoben wurden, wurden strenger disziplinar- und strafrechtlich geahndet als in der Vergangenheit. Die Zahl der Anklagen in Fällen organisierter Kriminalität hat
zugenommen.“

Bei den Gerichten sieht der Kommissionsbericht noch Nachholbedarf:

„Bei den Gerichtsverfahren in Bulgarien fehlt es an Initiative und Kompetenz.“

Vor Gericht werden die weit verbreiteten „Deals“ kritisiert:

„Verurteilungen wegen organisierter Kriminalität kommen in den weitaus meisten Fällen dank Prozessabsprachen und im beschleunigten Verfahren nach Geständnis des Angeklagten zustande. Die so verhängte Strafe liegt häufig unter dem gesetzlichen Mindestmaß. Bulgariens Justiz muss zeigen, dass sie auch in der Lage ist, im Falle schwerer Straftaten abschreckende Strafen zu verhängen.“

Auch die öffentliche Auftragsvergabe verläuft noch nicht optimal:

„Bei der Umsetzung der Verfahrensregeln für öffentliche Aufträge sind Unzulänglichkeiten weit verbreitet.“

Unter dem Strich erkennt die EU-Kommission in ihrem Fortschrittsbericht aber Schritte in die richtige Richtung.

Vertrag von Lissabon tritt heute in Kraft

Ein historischer Tag für Europa: Der Vertrag von Lissabon tritt heute, am 1. Dezember 2009, in Kraft. Durch diesen wird das Primärrecht der Europäischen Union, also der Vertrag über die Europäische Union und der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, verändert.

Bereits 2002/03 erarbeitete ein speziell eingesetztes Gremium, der sogenannte Verfassungskonvent bzw. Europäischer Konvent unter der Leitung des früheren französischen Staatspräsidenten Valéry Giscard d’Estaing, einen Entwurf über eine Verfassung für die Europäische Union. Hauptgrund für eine Neufassung des Primärrechts der Europäischen Union war die anstehende Osterweiterung der Gemeinschaft und die damit immer komplizierter werdende Entscheidungsfindung auf europäischer Ebene.

eu-flaggeDieser Entwurf wurde dann in einer modifizierten Form am 29. Oktober 2004 in Rom von den Staats- und Regierungschefs der EU unterzeichnet. Um in Kraft zu treten, musste das Vertragswerk noch von den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden, entweder durch Parlamentsbeschlüsse oder durch Volksabstimmungen. Die befragten Bevölkerungen von Frankreich und den Niederlanden lehnten die Europäische Verfassung jedoch ab, so dass sie nicht in Kraft treten konnte.

Nur ein Minimalkonsens

Der Vertrag von Lissabon ist ein Minimalkonsens, der zumindest teilweise die neuen Elemente des Verfassungsvertrags übernimmt. Er wurde am 13. Dezember 2007 durch die Staats-und Regierungschefs der EU angenommen und in den folgenden zwei Jahren von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert. Im Lissaboner Vertrag werden Elemente des Verfassungsvertrages in die beiden bestehenden Verträge eingearbeitet.

Nach langem politischen Ringen kann nun endlich eine neue primärrechtliche Grundlage für die Europäische Union in Kraft treten, die zwar von vielen Experten als ungenügend bezeichnet wird, jedoch als eine Verbesserung des vorherigen Status gesehen werden kann.

Weitere Informationen zum Vertrag von Lissabon findet man auf den Seiten der EU.