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Seit Juli 2013 gilt neue Beschäftigungsverordnung

Mit Wirkung vom 1. Juli 2013 ist in Deutschland die neue Beschäftigungsverordnung (BeschV) in Kraft getreten, sie löst damit die Vorgängerregelung aus dem Jahr 2005 ab. Für Bulgaren, ebenso Rumänen, ist diese Regelung (fast) schon zu vernachlässigen, denn ab Januar 2014 gilt hier die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Verordnung regelt Zugang für Nicht-EU-Bürger. Die Beschäftigungsverordnung ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus sogenannten Drittstaaten von Bedeutung. Aber auch für diejenigen aus dem gerade beigetretenen EU-Mitgliedsstaat Nummer 28,  Kroatien, die in Deutschland arbeiten möchten. Für die Bevölkerung des Adriastaats werden noch einige Jahre Einschränkungen beim Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt gelten. In der Verordnung werden die Möglichkeiten des Zugangs definiert:

§1 BeschV: Die Verordnung steuert die Zuwanderung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und bestimmt, unter welchen Voraussetzungen sie und die bereits in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer zum Arbeitsmarkt zugelassen werden können.

Von praktischer Bedeutung ist die Definition der Fälle, in denen keine Zustimmung bei einer Arbeitsaufnahme erforderlich ist. Keiner Zustimmung bedarf beispielsweise die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an Hochqualifizierte nach § 19 des Aufenthaltsgesetzes. Darunter sind dort – nicht abschließend – Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen sowie Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion aufgezählt. Auch für viele weitere exponierte Arbeitnehmer gelten entsprechende Regelungen (Leitende Angestellte, Mitglieder des Organs einer juristischen Person). Auch für Inhaber der Blauen Karte EU ist ein zustimmungsfreier Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt vorgesehen, wobei hier zusätzlich ein Mindestgehalt in Höhe von 2/3 der der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung in der Stelle, die aufgenommen werden soll, oder ein inländischer Hochschulabschluss nachgewiesen werden müssen. Die dritte Möglichkeit eines Zugangs besteht über eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer der beruflichen Qualifikation angemessenen Beschäftigung für Ausländerinnen und Ausländer mit einem inländischen Hochschulabschluss (d.h. In diesem Fall auch ohne die „Blaue Karte EU“).

Zugang für Fachkräfte aus Drittstaaten zum deutschen Arbeitsmarkt

Etwas schwieriger ist der Zutritt für Fachkräfte ohne Hochschulabschluss, wenn diese in Deutschland eine Tätigkeit ausüben möchten, für die eine mindestens zweijährige Berufsausbildung erforderlich ist. Wurde eine solche Ausbildung nicht in Deutschland absolviert (was den Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen würde), gibt es zwei Optionen:

  • Der entsprechende Beruf ist auf einer Positivliste der Bundesagentur für Arbeit aufgeführt und eine Gleichwertigkeitsfeststellung nach Anerkennungsgesetz bzgl. der Berufsausbildung des Arbeitnehmers liegt vor. Diese Positivliste ist ein weiteres Novum und wird – regelmäßig aktualisiert – diejenigen Berufe auflisten, in denen nach Bewertung der Bundesagentur für Arbeit Bedarf am Arbeitsmarkt besteht.
  • Es besteht eine Vermittlungsabsprache mit der Arbeitsverwaltung des Herkunftslandes des Arbeitnehmers, die einen Zugang ermöglicht.

In beiden Fällen kann die Arbeitsagentur Quoten festlegen und bestimme Staaten ausschließen – sie erhält somit zentrale Kompetenzen zugewiesen, die man als strategisch bezeichnen kann. Hilfstätigkeiten können weiter nach der bekannten Saisonarbeiterregelung ausgeübt werden, die ohne Änderungen auch in der neuen Fassung der Beschäftigungsverordnung zu finden ist. Daneben gibt es noch eine Vielzahl von Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen. Der Gesetzestext der Beschäftigungsverordnung kann hier nachgelesen werden.

Arbeitsmarktbarometerstudie optimistisch für bulgarischen Arbeitsmarkt

Nach der von Manpower durchgeführten vierteljährlichen Arbeitsmarktbarometerstudie Q2/2013 planen etwa 19 Prozent von der Personalberatung befragten Arbeitgebern in Bulgarien neue Arbeitsplätze zu schaffen, wohingegen 70 Prozent davon planen keine Veränderung der Größe ihrer Belegschaft beabsichtigen. Im Vergleich zu Q1/2013 ist der Netto-Beschäftigungsausblick damit um 4 Prozentpunkte gestiegen.

Beschäftigungsausblick Bulgarien
Beschäftigungsausblick Bulgarien

Die Arbeitgeber in allen fünf Wirtschaftsregionen des Landes rechnen mit Neueinstellungen in den nächsten drei Monaten. In Plovdiv und Varna sind die Aussichten, mit etwa +19 Prozentpunkten bzw. + 17 Prozentpunkten Netto-Beschäftigungsausblick am optimistischsten. Die Statistik zeigt eine Erhöhung der Belegschaft in allen Regionen im Vergleich zum Q2/2012. In Sofia rechnen die Arbeitgeber mit einem Netto-Beschäftigungsausblick von +10 Prozentpunkten, in Burgas von plus acht und in Russe von plus sechs Prozentpunkten.

Vergleich nach Industriebranchen

Die Arbeitgeber in allen 10 Industriebranchen rechnen mit Erhöhung der Belegschaft im Zeitraum ab April bis Juni, 2013. Der Sektor des Bauwesens zeichnet sich mit den höchsten Erwartungen zur positiven Entwicklung mit einem Netto-Beschäftigungsausblick von +23 Prozentpunkten. Im Bereich der Land-und Forstwirtschaft sind die Aufsichten auch optimistisch. Eine Verbesserung der Belegschaftsgröße wird berichtet auch im Bereich der Finanzen und des Einzel-und Großhandels sowie in der Dienstleistungsbranche mit einem Netto-Beschäftigungsausblick von + 20 bzw. +17 Prozentpunkten.

Stabil bleibt die Belegschaftsquote auch im Sektor der Gastronomie und des Bergwerks mit einem Netto-Beschäftigungsausblick von + 14 bzw. +10 Prozentpunkten.

Trends bei Beschäftigung in Europa

Eine interessante Untersuchung, durchgeführt von dem Europäischen Zentrum für Förderung der Berufsbildung, Cedefop, innerhalb von 25 EU-Mitgliedsstaaten und außerdem noch in Norwegen und in der Schweiz, zeigt die Tendenz in der Entwicklung der Arbeitsmarkt in der EU im Zeitraum 2006-2020.

Wie wird die Beschäftigung in Europa im Jahr 2020 aussehen? Der Arbeitsmarkt erlebt einen ernsthaften Mangel an Krankenschwestern, Sozialarbeitern und Ärzten. Die Idee der grünen Wirtschaft, die die großen Hoffnungen für den wirtschaftlichen Wiederaufbau auf dem Kontinent darstellte, ist noch eine Fata Morgana wegen der Mangel an Spezialisten in sauberen Technologien, erneuerbaren Energien und im Bereich Recycling. Zur gleichen Zeit wird im Bergbau, Elektrizität, Wasser- und Gasversorgung die Zahl der Arbeitslosen ansteigen.

Die bulgarische Hauptstadt Sofia (vom NDK aus fotografiert)
Wohin entwickelt sich die Beschäftigung in Bulgarien? Hier zu sehen: Die bulgarische Hauptstadt Sofia (vom NDK aus fotografiert)

Um diese negativen Ereignisse zu vermeiden, entwickelt die Europäische Kommission (EC) eine spezielle Strategie, die den Bedarf an Arbeitskräften in den verschiedenen Sektoren der Wirtschaft voraussagt. Sie gibt Empfehlungen für die Ausbildungssysteme der EU-Länder, so dass diese vermehrt Fachkräfte in den Bereichen ausbilden, wo es bald einen Mangel an Arbeitskräften geben wird.

Wo entstehen die Arbeitsplätze?

Bis zum Jahr 2020 werden in der EU über 20 Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen werden, trotz der Kündigung von über 3 Millionen Arbeiter in der Landwirtschaft, Holz-und Textilproduktion, Pharmazie, Maschinenbau und Chemieindustrie.

Die Rechnung zeigt, dass es in 10 Jahren in der Europäischen Union 223,8 Millionen Arbeitsplätze geben wird, bei einer 302,5 Millionen zählenden Erwerbsbevölkerung. 12 Millionen Arbeitsplätze werden unbesetzt bleiben wegen des Mangels an qualifizierten Fachkräften. Der Beruf der Zukunft wird im Gebiet Umweltschutz zu finden sein.

Die Bevölkerungsalterung in den nächsten Jahren wird zu einer erhöhten Suche nach Arbeitskräften in den Gesundheits-und Sozialdiensten führen. Dieser Trend zeigt sich bereits in einigen Ländern in Westeuropa, so versuchen beispielsweise Deutschland und Großbritannien Ärzte, Krankenschwestern und Sozialarbeiter aus den östlichen Ländern der Europäischen Union wie Rumänien und Bulgarien zu gewinnen.

Zusammen mit der GD Beschäftigung, Soziales und Integration der Europäischen Kommission erstellt Cedefop monatliche Berichte über die Lage auf dem Arbeitsmarkt. Sie sammeln und analysieren Informationen über offene Stellen und Arbeitssuchende in der gesamten EU durch die Arbeitsämter in verschiedenen Ländern, sowie konsultieren Arbeitgeber und Personalagenturen. Es ist geplant, eine Online-Datenbank mit Informationen über Nachfrage Berufen, Qualifikationen, Ausbildung in der EU, genannt Match and Map, zu schaffen.

Die prognostizierten Veränderungen im Bereich der Berufsgruppen machen es erforderlich, dass das Beschäftigungspotenzial der Arbeitskräfte in Europa optimal ausgenutzt wird. Dies hat in den einzelnen Mitgliedstaaten Auswirkungen in den Bereichen Beschäftigung, Unternehmen, Migration, Arbeitskräftemobilität und Sozialpolitik. Die Sozialpolitik muss flexibler gestaltet werden, um den Menschen mehr Unterstützung zu bieten, die den Arbeitsplatz wechseln müssen.