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Mittelstand in Bulgarien – neue KMU-Zahlen der EU-Kommission veröffentlicht

Im Rahmen der gerade stattfindenden europäischen KMU-Woche 2012 (15. bis zum 21. Oktober) hat die EU-Kommission interessante Statistiken zu den unterschiedlichen Situation in den Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft veröffentlicht. Hier eine tabellarische Aufstellung der wichtigsten Zahlen für Bulgarien und im Vergleich dazu die Zahlen für Deutschland und Österreich:

Mittelstand KMU Bulgarien

Die bulgarischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) erbringen 61,9 Prozent der Wertschöpfung des Landes, wobei 99,8 Prozent aller Unternehmen dieser Gruppe zugeordnet werden können. 75,7 Prozent aller Beschäftigten im Privatsektor Bulgariens sind bei KMUs angestellt, wobei der Schwerpunkt der bulgarischen KMU im Bereich Handel zu sehen ist, während EU-weit der Dienstleistungssektor dominiert.

Nach der KMU-Definition der Europäischen Union gelten Firmen mit einer maximalen Anzahl von 250 Beschäftigten und einem Umsatzerlös von weniger als 50 Millionen Euro pro Jahr als KMU (bzw. englisch abgekürzt SME für „small medium enterprises). Diese Definition ist nicht nur statistisch wichtig, sie findet auch bei der Vergabe von Fördermitteln, mit denen insbesondere der Mittelstand unterstützt werden soll, eine praktische Anwendung.

Bulgarien fehlen die großen Firmen

Die Vergleichszahlen für Deutschland: Hier werden 99,5 Prozent aller Unternehmen als KMU klassifiziert. Sie repräsentieren einen Anteil von 53,9 Prozent der Wertschöpfung des Landes, die durch 62,7 Prozent aller im Privatsektor beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erbracht wird. In Österreich sieht es ähnlich aus, hier gelten 99,7 Prozent aller Unternehmen als KMU und erwirtschaften 60,8 Prozent der Wertschöpfung. Der Anteil der in der Privatwirtschaft tätigen Arbeitsbevölkerung, die bei KMU beschäftigt sind, beträgt 60,8 Prozent.

Die bulgarische Wirtschaft ist wesentlich stärker mittelständisch ausgerichtet als die deutsche oder österreichische. Die Anzahl von Großunternehmen ist in Bulgarien, mit Ausnahme einiger meist staatsnaher Firmen, gering. In diesem Beitrag haben wir die bulgarischen Firmen mit den meisten Mitarbeitern aufgeführt – im internationalem Maßstab kann man diese Firmen wenn nicht nach der EU-Definition, so doch umgangssprachlich als „mittelständisch“ bezeichnen. Wirkliche Big Player existieren nicht.

Weiterer Fortschrittsbericht der EU-Kommission für Bulgarien

Die EU-Kommission hat gestern einen weiteren Fortschrittsbericht für Bulgarien veröffentlicht. In diesen Fortschrittsberichten wird die Entwicklung des am 1. Januar 2007 der EU beigetretenen Landes analysiert.

Unter der Bezeichnung „cooperation and verification mechanism“ werden hierbei alle sechs Monate die Reformbemühungen Bulgariens im Bereich Rechtsreform, Korruptionsbekämpfung und Organisierte Kriminalität bewertet. Ein entsprechendes Monitoring findet auch für das zusammen mit Bulgarien beigetretene Rumänien Anwendung.

Der Fortschrittsbericht kann hier auf der Internetseite der EU-Kommission nachgelesen werden.

Der Fortschrittsbericht Juli 2010 kann als aus bulgarischer Sicht erfreulich bewertet werden. Die Kommission weist in diesem auf eine „starke Reformdynamik hin, die sich seit dem letzten Jahresbericht vom Juli 2009 in
Bulgarien herausgebildet hat.“

„Erstmals seit Einführung des Kooperations- und Kontrollverfahrens wird aktiv gegen die organisierte Kriminalität vorgegangen.“

„Korruptionsvorwürfe, die im April gegen Justizangehörige erhoben wurden, wurden strenger disziplinar- und strafrechtlich geahndet als in der Vergangenheit. Die Zahl der Anklagen in Fällen organisierter Kriminalität hat
zugenommen.“

Bei den Gerichten sieht der Kommissionsbericht noch Nachholbedarf:

„Bei den Gerichtsverfahren in Bulgarien fehlt es an Initiative und Kompetenz.“

Vor Gericht werden die weit verbreiteten „Deals“ kritisiert:

„Verurteilungen wegen organisierter Kriminalität kommen in den weitaus meisten Fällen dank Prozessabsprachen und im beschleunigten Verfahren nach Geständnis des Angeklagten zustande. Die so verhängte Strafe liegt häufig unter dem gesetzlichen Mindestmaß. Bulgariens Justiz muss zeigen, dass sie auch in der Lage ist, im Falle schwerer Straftaten abschreckende Strafen zu verhängen.“

Auch die öffentliche Auftragsvergabe verläuft noch nicht optimal:

„Bei der Umsetzung der Verfahrensregeln für öffentliche Aufträge sind Unzulänglichkeiten weit verbreitet.“

Unter dem Strich erkennt die EU-Kommission in ihrem Fortschrittsbericht aber Schritte in die richtige Richtung.