Absolventenbedarf am deutschen Arbeitsmarkt 2015

Absolventenbedarf am deutschen Arbeitsmarkt 2015

Deutsche Arbeitgeber blicken im Jahr 2015 laut einer Studie des Staufenbiel-Instituts eher vorsichtig optimistisch auf die Entwicklungen am Arbeitsmarkt für Absolventen. Weniger Unternehmen als in den vorherigen Jahren sehen einen steigenden Absolventenbedarf, dafür stellen pessimistische Prognosen für die meisten Fachrichtungen eher eine Ausnahme dar.

Besonders nachgefragt werden im Jahr 2015 Wirtschaftswissenschaftler. Für knapp 45 Prozent der offerierten Stellen, wovon allerdings die Hälfte Praktikastellen sind, werden Absolventen mit wirtschaftswissenschaftlichem Hintergrund gesucht. Für die nächsten fünf Jahre prognostizieren 3 % der Unternehmen eine stark steigende Nachfrage nach Wirtschaftswissenschaftlern.

Steigender Bedarf an Ingenieuren und Informatikern

Gegenüber dem Vorjahr sind die Prognosen für die Nachfrage an Ingenieuren und Informatikern etwas weniger optimistisch, aber nach wie vor positiv. Bei den Ingenieuren rechnen 35 Prozent der Arbeitgeber (2 Prozent weniger als im Vorjahr) mit einem steigenden bis stark steigenden Bedarf. In den nächsten fünf Jahren steigt dieser Wert gar auf 63 Prozent, was im Vergleich zum prognostizierten Steigerungsbedarf im Vorjahr (68 Prozent) allerdings eine abnehmende Tendenz bedeutet.

Für IT-Absolventen bleiben die Prognosen im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert. 38 Prozent der Unternehmen rechnen mit einem steigenden und acht Prozent mit einem stark steigenden Bedarf. Auch in der Zukunft bleiben die Jobaussichten rosig: 15 Prozent der Unternehmen sehen in der IT-Branche einen stark steigenden und 51 Prozent einen steigenden Bedarf an Informatikern.

Gesucht werden vor allem Praktikanten

Fast die Hälfte aller Absolventenstellen sind für Praktikanten vorgesehen (44 Prozent). 6 % der Stellen werben für Traineeprogramme und 18 % der Stellen für Einstiegsmöglichkeiten als Young Professionals. Die restliche Suche entfällt auf Hochschulabsolventen (27 %), Referendare (3 %) und Associates (2 %).

Bei Informatikern konzentriert sich die Verteilung etwas weniger auf Praktikantenstellen (35 %). Dafür werden vermehrt Young Professionals (31 %) gesucht. Absolventenstellen für Ingenieure gibt es wiederum vor allem für Praktikanten (43 %) und Hochschulabsolventen (29 %). Traineestellen werden für Informatiker (4 %) und Ingenieure (3 %) weniger häufig offeriert.

Masterabschlüsse sind gefragt

Insgesamt werden bei Bewerbungen vor allem Masterabschlüsse präferiert. 90 % der Unternehmen favorisieren diesen akademischen Grad vor einem universitären Diplomabschluss (76 %), einem universitären Bachelorabschluss (60 %) und deutlich vor einem Diplomabschluss einer Fachhochschule (55 %).

Auch bei Ingenieuren und Informatikern ist diese Tendenz zu erkennen. 97 % der Unternehmen präferieren im Ingenieursbereich Masterabschlüsse, bei Informatikern sind es 92 %. Interessant ist hierbei der Umstand, dass der Diplomabschluss einer Fachhochschule bei Informatikern (54 %) und Ingenieuren (63 %) klar einem Bachelorabschluss bevorzugt wird. Einen Bachelor präferieren bei Informatikern lediglich 47 % und bei Ingenieuren sogar nur 36 % der Unternehmen.

Absolventenbedarf am deutschen Arbeitsmarkt 2015

2015 kommt der Mindestlohn für Deutschland

Mit Beginn des neuen Jahres 2015 erhält Deutschland zu ersten Mal einen allgemein verbindlichen Mindestlohn – und damit als eines der letzten europäischen Länder überhaupt. Arbeitgeber sind nun verpflichtet, ihren Angestellten nicht weniger als 8,50 Euro pro Arbeitsstunde zu bezahlen. Nach Berechnungen der Bundesregierung werden von der neuen Regelung des Tarifautonomiestärkungsgesetz, so der etwas sperrige Name des Gesetzes, etwa 3,7 Millionen Menschen profitieren, die bisher einen geringeren Stundenlohn erhalten. Zukünftig wird der Mindestlohn durch eine Kommission aus Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern in regelmäßigen Zeitabständen an die allgemeine Lohnentwicklung in Deutschland angepasst werden.

Mindestlohn 2015 in Deutschland

Der flächendeckende Mindestlohn gilt ab 2015 in Deutschland

Mindestlohn gilt auch für Bulgaren

Grundsätzlich gilt der Mindestlohn für alle in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer, also auch für solche ohne einen deutschen Pass. Aber auch Arbeitnehmer, die für eine ausländische Firma arbeiten, müssen den Mindestlohn erhalten, wenn sie in im Rahmen einer Arbeitnehmerentsendung Deutschland eingesetzt werden. Hierunter fallen beispielsweise bulgarische Arbeitnehmer, die im Rahmen eines Werkvertrags nach Deutschland geschickt werden, um dort eine Arbeitsleistung zu erbringen.

Praxis ist durch Arbeitnehmerentsendegesetz bekannt

Für zahlreiche Branchen besteht de-facto bereits ein Mindestlohn über das Arbeitnehmerentsendegesetz, das 1996 eingeführt und 2009 grundlegend überarbeitet wurde.

Im Arbeitnehmerentsendegesetz werden für folgende Branchen Mindestlohnbedingungen aufgeführt:

  • Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe
  • Gebäudereinigung
  • Briefdienstleistungen
  • Sicherheitsdienstleistungen
  • Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken
  • Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft
  • Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und
  • Winterdienst
  • Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch
  • Schlachten und Fleischverarbeitung
  • Pflegebranche (ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen)

Diese binden auch ausländische Unternehmen, wenn sie in Deutschland aktiv werden. Wie der Name des Gesetzes es schon andeutet, hatte es bei seiner Einführung die Zielsetzung, ausländische Billigkonkurrenz zu verhindern.

Haftung für Arbeitgeber und Auftraggeber

Nicht nur Arbeitgeber riskieren empfindliche Bußgelder, wenn sie gegen das Mindestlohngesetz verstoßen. Auch Unternehmen können haftbar gemacht werden, wenn ein Subunternehmer, der einen Werkvertrag ausführt, Gehälter unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns zahlt.

Die Verstöße sind deutlich höher als beispielsweise Verstöße im Arbeitszeitengesetz (hier beläuft sich die Höchstbuße auf 15000 Euro): Der Zoll kann bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz eine Höchstbuße von 500.000 Euro verlangen – als Ordnungswidrigkeit, pro Verstoß. Firma sollten sich hier absichern und einen Befreiungsanspruch mit Subunternehmer vereinbaren.

Update 26. Januar 2015: Protest ausländischer Spediteure

Der Mindestlohn „wirkt“ – aber nicht immer so, wie es sich der deutsche Gesetzesgeber gewünscht hat. Nach Angaben des Deutschen Industrie- und Handelskammertag haben gegen die Praxis, dass der Mindestlohn auch für ausländische  Speditionsunternehmen gilt, bereits einige Regierungen protestiert.

Diese müssen ihren Fahrern den Mindestlohn auch dann bezahlen, wenn Lastkraftwagen eine internationale Route bedienen und in Deutschland weder zu- noch abladen, es also als Transitland nutzen. Für die Zeit, die auf deutschem Hoheitsgebiet verbracht wird, fallen die 8,50 Euro an Mindestlohn an, was insbesondere im Fall der osteuropäischen Fahrer deutlich über dem dort üblichen Gehaltsniveau liegt.

Polen, Großbritannien, einiger baltischer Staaten, Ungarns und Rumänien möchten das nicht hinnehmen, und weitere Staaten könnten sich dem anschließen. Die Länder argumentieren, dass Deutschland mit der Einführung der neuen Vorschrift eine neue nicht-tarifäre Hürde errichtet habe, die so mit den Regeln des Binnenmarkts unvereinbar sei. Zudem würden durch die umfangreichen Protokollpflichten und deren Weiterleitung an die deutschen Zollbehörden Datenschutzregelungen in den jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten verletzt.

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Facebook als Recruiting-Kanal 2014!

Das soziale Netzwerk Facebook hat eine Größe erreicht, die nicht mehr ignoriert werden kann. Jede Minute werden von den gegenwärtig 1,32 Milliarden Mitgliedern über 3 Millionen Likes verteilt! In dieser Infografik haben wir aktuelle Zahlen zusammengefasst, die zeigen, wie wichtig es heute für das Thema Social Recruiting ist.

Infografik Facebook und Recruiting

Infografik Facebook Recruiting

Infografik Facebook Recruiting

Wenngleich Facebook noch immer von vielen Recruitern als eine nicht sonderlich seriöse Seite gesehen wird, auf der man sich über nebensächliche Dinge austauscht (im Gegensatz zu Karrierenetzwerken wie XING oder LinkedIn), so haben viele Personalverantwortliche doch erkannt, dass es keinen besseren Platz gibt, um die eigene Employer Brand nach außen und innen zu kommunizieren. Auch für direktes Recruiting kann man Facebook nutzen, zugegebenermaßen nicht für jede Position, doch für einige. Die Facebook-Suchfunktionen sind umfangreich – zumindest, wenn das englischsprachige Interface aktiviert ist.

Wie nutzen deutsche Recruiter Facebook?

Wie die Infografik zeigt, nutzen immerhin bereits 15 Prozent der deutschen 422 HR-Professionals, die sich an einer entsprechenden Umfrage im Januar 2014 beteiligt haben, die Möglichkeit einer Facebook-Karriereseite intensiv. Bei 12 Prozent wird eine solche gelegentlich und bei drei Prozent für spezielle Positionen genutzt.

Wer auf Facebook Reichweite erzielen möchte, der kommt an bezahlten Facebook Ads nicht vorbei. Diese Option nutzen jedoch erst sechs Prozent der Umfrageteilnehmer regelmäßig, elf Prozent immerhin gelegentlich und weitere zwei Prozent bei speziellen Vakanzen.

Es wird deutlich, dass bei der Facebooknutzung im Recruiting noch viel Potenzial vorhanden ist. Wenngleich man erkennen kann, dass Facebook in Deutschland nur noch geringe Wachstumsraten aufweist, ist es durch seine schiere Größe ein Faktor im Internet, der auf absehbare Zeit seine Dominanz verteidigen wird. Clevere Recruiter erkennen dies – und engagieren sich frühzeitig!

Weiter hohe Arbeitslosigkeit in Bulgarien

Weiter hohe Arbeitslosigkeit in Bulgarien

Nach einer aktuellen Veröffentlichung der europäischen Statistikbehörde Eurostat beträgt die saisonbereinigte Arbeitslosenquote im gesamten EU-Gebiet (EU28, also inklusive des gerade beigetretenen Kroatien) im Juli 2013 11,0 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist somit eine Zunahme von einem halben Prozentpunkt zu erkennen. Für Bulgarien wird für den Juli 2013 eine Arbeitslosenquote von 12,7 Prozent angegeben, hier nahm die Quote binnen Jahresfrist um 0,3 Prozentpunkte zu. Im Vergleich dazu beträgt die Arbeitslosenquote in Deutschland lediglich 5,3 Prozent, ein Minus von 0,1 Prozentpunkten verglichen mit 2012. Nur in Österreich war die Arbeitslosenquote im Juli noch niedriger (4,8 Prozent). EU-Spitzenreiter ist Griechenland.

Hier liegen nur Zahlen für den Mai 2013 vor, saisonbereinigt belief sich der Wert damals auf 27,6 Prozent. Auf einem ähnlichen Niveau bewegt sich Spanien mit 26,3 Prozent (was ein Zunahme von 0,9 Prozentpunkten binnen Jahresfrist bedeutet). Die bulgarische Jugendarbeitslosigkeit (saisonbereinigt, unter 25 Jahren) betrug im Juli 2013 25,1 Prozent, was in etwa dem europäischen Schnitt (EU 28 = 23,4) entspricht. Spitzenreiter auch hier Griechenland (62,9 Prozent für Mai 2013) und Spanien (56,1 Prozent). Eine Wende zum Positiven ist somit am bulgarischen Arbeitsmarkt nicht zu erkennen.

Die Probleme sind jedoch nicht mit Griechenland oder Spanien zu vergleichen. Bulgarien ist diesbezüglich ein ganz durchschnittliches EU-Mitglied.

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Effektive Massnahmen zur Abmilderung des Fachkräftemangels in Bulgarien

Eine globale Studie zum Talentmangel, durchgeführt durch die Manpower Group, zeigt, dass 35 Prozent der Arbeitgeber weltweit Schwierigkeiten haben, qualifizierten Mitarbeiter zu finden. Somit erreicht der Fachkräftemangel seinen höchsten Wert seit dem Beginn der globalen Wirtschaftskrise.

Wie sieht es mit dem Personalmangel in Bulgarien aus?

Der Personalmangel ist in Bulgarien besonders in der Geschäftsführung zu spüren. Nach Fachkräften im Bereich des Executive/Corporate Managements wird oft gesucht, ebenso wird in den letzten drei Jahren nach Maschinenbauingenieuren und Konstrukteuren nachgefragt, was durch die Orientierung der Unternehmen auf High-Technologien zu erklären ist.

Gesuchte Berufe in Bulgarien

Für welche Berufe wird 2013 in Bulgarien am meisten Personal gesucht?

Und wie sieht es weltweit aus?

Weltweit haben die befragten Arbeitgeber am meisten Mühe, qualifizierte Vertriebsmitarbeiter zu finden, gefolgt von Außendienstmitarbeitern und Technikern, insbesondere für die Produktion/Betriebstechnik, das Ingenieurwesen und für Wartungsarbeiten. Von der Talentknappheit am stärksten betroffen sind Japan (85 %), Brazil (68 %), die Türkei (58 %) und Hong Kong (58 %). Dagegen scheinen Irland (3 %), Spanien (3 %), Südafrika (6 %), China (15 %), die Niederlande (9 %) und die Tschechien (18 %) den Mangel an qualifizierten Arbeitskräften am wenigstens zu verspüren.

Der Mangel an qualifizierten Mitarbeitern, auf den Manpower 2013 hinweist, verschärft sich und beeinflusst das Wirtschaftswachstum. Die Talentknappheit stellt die Personalverantwortlichen vor eine paradoxe Situation: Es ist nicht einfach, die richtige Person mit dem gewünschten Profil zur richtigen Zeit und am richtigen Ort zu finden, obwohl auf dem Arbeitsmarkt viele Arbeitslose oder unterbeschäftigte Personen zu finden sind.

Was ist es gegen den Fachkräftemangel zu tun?

Die Personalvermittler weisen für die Bekämpfung der Talentknappheit insbesondere auf die große Bedeutung von Weiterbildung hin. In dieser Richtung hat die Regierung in Bulgarien bereits einige Maßnahmen getroffen. Das Programm „Ich kann mehr“ orientiert sich auf der Qualifizierung der Arbeitskräfte und bietet kostenlose Sprach- oder zusätzliche Berufsqualifikatsionskurse an.

Die Einführung eines dualen Systems der beruflichen Ausbildung und die Firmenbeteiligung an der Entwicklung von Lehr- und Studienplänen, sowie die Schaffung eines privaten Fonds zur Weiterqualifizierung des Lehrkörpers, zählen auch zu den zukünftigen Bekämpfungsplänen der Talentknappheit.

Interessantes Ergebnis bei der von Manpower-Studie ist die Tatsache, dass in Bulgarien im Unterschied zu anderen Ländern in der EU kein Mangel an medizinische Fachkräften beobachtet wird. Der Mangel nach IT-Spezialisten ist auch relativ weniger, wobei jährlich viele Fachkräften aus diesen Bereichen das Land verlassen, was ein Kennzeichnen für die Wettbewerbsfähigkeit des Hochschulsystems in Bulgarien ist.

Personalberatung in Bulgarien

Sie brauchen Unterstützung für Ihr Unternehmen, um qualifizierte Mitarbeiter zu finden? Die Personalberatung Balkaninvest unterstützt Sie bei der Besetzung von Vakanzen durch passgenaue Lösungsansätze. Treten Sie mit uns in Kontakt und lassen Sie uns ins Gespräch kommen. Wir können eine langjährige Erfahrung auf dem bulgarischen Arbeitsmarkt vorweisen und haben uns insbesondere als Vermittler für Fach- und Führungskräfte mit deutschen Sprachkenntnissen positioniert.

Absolventenbedarf am deutschen Arbeitsmarkt 2015

Seit Juli 2013 gilt neue Beschäftigungsverordnung

Mit Wirkung vom 1. Juli 2013 ist in Deutschland die neue Beschäftigungsverordnung (BeschV) in Kraft getreten, sie löst damit die Vorgängerregelung aus dem Jahr 2005 ab. Für Bulgaren, ebenso Rumänen, ist diese Regelung (fast) schon zu vernachlässigen, denn ab Januar 2014 gilt hier die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Verordnung regelt Zugang für Nicht-EU-Bürger. Die Beschäftigungsverordnung ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus sogenannten Drittstaaten von Bedeutung. Aber auch für diejenigen aus dem gerade beigetretenen EU-Mitgliedsstaat Nummer 28,  Kroatien, die in Deutschland arbeiten möchten. Für die Bevölkerung des Adriastaats werden noch einige Jahre Einschränkungen beim Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt gelten. In der Verordnung werden die Möglichkeiten des Zugangs definiert:

§1 BeschV: Die Verordnung steuert die Zuwanderung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und bestimmt, unter welchen Voraussetzungen sie und die bereits in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer zum Arbeitsmarkt zugelassen werden können.

Von praktischer Bedeutung ist die Definition der Fälle, in denen keine Zustimmung bei einer Arbeitsaufnahme erforderlich ist. Keiner Zustimmung bedarf beispielsweise die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an Hochqualifizierte nach § 19 des Aufenthaltsgesetzes. Darunter sind dort – nicht abschließend – Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen sowie Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion aufgezählt. Auch für viele weitere exponierte Arbeitnehmer gelten entsprechende Regelungen (Leitende Angestellte, Mitglieder des Organs einer juristischen Person). Auch für Inhaber der Blauen Karte EU ist ein zustimmungsfreier Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt vorgesehen, wobei hier zusätzlich ein Mindestgehalt in Höhe von 2/3 der der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung in der Stelle, die aufgenommen werden soll, oder ein inländischer Hochschulabschluss nachgewiesen werden müssen. Die dritte Möglichkeit eines Zugangs besteht über eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer der beruflichen Qualifikation angemessenen Beschäftigung für Ausländerinnen und Ausländer mit einem inländischen Hochschulabschluss (d.h. In diesem Fall auch ohne die „Blaue Karte EU“).

Zugang für Fachkräfte aus Drittstaaten zum deutschen Arbeitsmarkt

Etwas schwieriger ist der Zutritt für Fachkräfte ohne Hochschulabschluss, wenn diese in Deutschland eine Tätigkeit ausüben möchten, für die eine mindestens zweijährige Berufsausbildung erforderlich ist. Wurde eine solche Ausbildung nicht in Deutschland absolviert (was den Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen würde), gibt es zwei Optionen:

  • Der entsprechende Beruf ist auf einer Positivliste der Bundesagentur für Arbeit aufgeführt und eine Gleichwertigkeitsfeststellung nach Anerkennungsgesetz bzgl. der Berufsausbildung des Arbeitnehmers liegt vor. Diese Positivliste ist ein weiteres Novum und wird – regelmäßig aktualisiert – diejenigen Berufe auflisten, in denen nach Bewertung der Bundesagentur für Arbeit Bedarf am Arbeitsmarkt besteht.
  • Es besteht eine Vermittlungsabsprache mit der Arbeitsverwaltung des Herkunftslandes des Arbeitnehmers, die einen Zugang ermöglicht.

In beiden Fällen kann die Arbeitsagentur Quoten festlegen und bestimme Staaten ausschließen – sie erhält somit zentrale Kompetenzen zugewiesen, die man als strategisch bezeichnen kann. Hilfstätigkeiten können weiter nach der bekannten Saisonarbeiterregelung ausgeübt werden, die ohne Änderungen auch in der neuen Fassung der Beschäftigungsverordnung zu finden ist. Daneben gibt es noch eine Vielzahl von Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen. Der Gesetzestext der Beschäftigungsverordnung kann hier nachgelesen werden.