Die durchschnittlichen Arbeitskosten, also die Summe aus Bruttoverdienst und Lohnnebenkosten, in der bulgarischen Privatwirtschaft, haben sich gegenüber dem Vorjahr um 6,4 Prozent erhöhten.
Trotzdem ist der Faktor Arbeit im Balkanstaat Bulgarien immer noch mit deutlichem Abstand am preiswertesten innerhalb der Europäischen Union. Eine aktuelle Statistik des deutschen Statistischen Bundesamtes belegt dies mit Zahlenmaterial aus dem vierten Quartal 2012.
Große Unterschiede bei Arbeitskosten in der EU
In unserer aktuellen HR-Statistik erfahren Sie, welche Staaten die höchsten und welche die niedrigsten durchschnittlichen Arbeitskosten innerhalb der Europäischen Union haben.
Spitzenreiter, also das Land mit den höchsten Arbeitskosten, ist Schweden. Hier fallen für eine Stunde Arbeit € 41,90 an. Damit liegen die Kosten für einen schwedischen Arbeitgeber um mehr als elf Mal höher als für einen bulgarischen Arbeitgeber. Zwischen Sofia und Varna kommen im Schnitt nur Kosten von € 3,70 pro Arbeitsstunde auf einen Privatunternehmen zu. Deutschland rangiert mit € 31,- im oberen Mittelfeld auf Position acht. Hier ist Arbeit etwas günstiger als in Frankreich (€ 34,90) zu bekommen, aber deutlich teurer als in Großbritannien (€ 21,90).
Bulgarien bleibt Kostenführer
Trotz der merklichen Kostensteigerung zum Vorjahr ist Bulgarien nach wie vor die erste Wahl für Investitionen, bei denen Lohnkosten den dominanten Kostenfaktor darstellen. Rumänien liegt mit € 4,5 je Arbeitsstunde auf Augenhöhe, in Polen wird es dagegen bei einem Durchschnittswert von € 7,2 bereits deutlich teurer.
Interessant ist die Tatsache, dass die Arbeitskosten in Bulgarien so stark zugelegt haben und gleichzeitig auch die Arbeitslosigkeit steigt. Eigentlich sollten steigende Arbeitslosenzahlen zu moderaten Lohnentwicklung führen oder gar Lohnkürzungen auslösen.
Experten erklären dies damit, dass bulgarische Unternehmen im Moment vorwiegend gering qualifizierte Arbeitskräfte freisetzen, Spezialisten jedoch zu halten versuchen. Denn für die zweite Gruppe besteht immer die Option, sich nach einer besser bezahlten Position im Ausland umzusehen. Für Arbeitnehmer ohne Qualifizierung und ohne Kenntnisse einer Fremdsprache besteht eine solche Möglichkeit nicht oder nur unter Einschränkungen.
In Deutschland wird für diese Personengruppe erst ab 2014 die Arbeitnehmerfreizügigkeit hergestellt werden. Dann darf jeder Bulgare ohne besondere Erlaubnis eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen und ist somit den Staatsangehörigen der alten EU-Mitgliedsstaaten gleichgestellt.