Nach einer aktuellen Veröffentlichung der europäischen Statistikbehörde Eurostat beträgt die saisonbereinigte Arbeitslosenquote im gesamten EU-Gebiet (EU28, also inklusive des gerade beigetretenen Kroatien) im Juli 2013 11,0 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist somit eine Zunahme von einem halben Prozentpunkt zu erkennen. Für Bulgarien wird für den Juli 2013 eine Arbeitslosenquote von 12,7 Prozent angegeben, hier nahm die Quote binnen Jahresfrist um 0,3 Prozentpunkte zu. Im Vergleich dazu beträgt die Arbeitslosenquote in Deutschland lediglich 5,3 Prozent, ein Minus von 0,1 Prozentpunkten verglichen mit 2012. Nur in Österreich war die Arbeitslosenquote im Juli noch niedriger (4,8 Prozent). EU-Spitzenreiter ist Griechenland.
Hier liegen nur Zahlen für den Mai 2013 vor, saisonbereinigt belief sich der Wert damals auf 27,6 Prozent. Auf einem ähnlichen Niveau bewegt sich Spanien mit 26,3 Prozent (was ein Zunahme von 0,9 Prozentpunkten binnen Jahresfrist bedeutet). Die bulgarische Jugendarbeitslosigkeit (saisonbereinigt, unter 25 Jahren) betrug im Juli 2013 25,1 Prozent, was in etwa dem europäischen Schnitt (EU 28 = 23,4) entspricht. Spitzenreiter auch hier Griechenland (62,9 Prozent für Mai 2013) und Spanien (56,1 Prozent). Eine Wende zum Positiven ist somit am bulgarischen Arbeitsmarkt nicht zu erkennen.
Die Probleme sind jedoch nicht mit Griechenland oder Spanien zu vergleichen. Bulgarien ist diesbezüglich ein ganz durchschnittliches EU-Mitglied.
Eine globale Studie zum Talentmangel, durchgeführt durch die Manpower Group, zeigt, dass 35 Prozent der Arbeitgeber weltweit Schwierigkeiten haben, qualifizierten Mitarbeiter zu finden. Somit erreicht der Fachkräftemangel seinen höchsten Wert seit dem Beginn der globalen Wirtschaftskrise.
Wie sieht es mit dem Personalmangel in Bulgarien aus?
Der Personalmangel ist in Bulgarien besonders in der Geschäftsführung zu spüren. Nach Fachkräften im Bereich des Executive/Corporate Managements wird oft gesucht, ebenso wird in den letzten drei Jahren nach Maschinenbauingenieuren und Konstrukteuren nachgefragt, was durch die Orientierung der Unternehmen auf High-Technologien zu erklären ist.
Für welche Berufe wird 2013 in Bulgarien am meisten Personal gesucht?
Und wie sieht es weltweit aus?
Weltweit haben die befragten Arbeitgeber am meisten Mühe, qualifizierte Vertriebsmitarbeiter zu finden, gefolgt von Außendienstmitarbeitern und Technikern, insbesondere für die Produktion/Betriebstechnik, das Ingenieurwesen und für Wartungsarbeiten. Von der Talentknappheit am stärksten betroffen sind Japan (85 %), Brazil (68 %), die Türkei (58 %) und Hong Kong (58 %). Dagegen scheinen Irland (3 %), Spanien (3 %), Südafrika (6 %), China (15 %), die Niederlande (9 %) und die Tschechien (18 %) den Mangel an qualifizierten Arbeitskräften am wenigstens zu verspüren.
Der Mangel an qualifizierten Mitarbeitern, auf den Manpower 2013 hinweist, verschärft sich und beeinflusst das Wirtschaftswachstum. Die Talentknappheit stellt die Personalverantwortlichen vor eine paradoxe Situation: Es ist nicht einfach, die richtige Person mit dem gewünschten Profil zur richtigen Zeit und am richtigen Ort zu finden, obwohl auf dem Arbeitsmarkt viele Arbeitslose oder unterbeschäftigte Personen zu finden sind.
Was ist es gegen den Fachkräftemangel zu tun?
Die Personalvermittler weisen für die Bekämpfung der Talentknappheit insbesondere auf die große Bedeutung von Weiterbildung hin. In dieser Richtung hat die Regierung in Bulgarien bereits einige Maßnahmen getroffen. Das Programm „Ich kann mehr“ orientiert sich auf der Qualifizierung der Arbeitskräfte und bietet kostenlose Sprach- oder zusätzliche Berufsqualifikatsionskurse an.
Die Einführung eines dualen Systems der beruflichen Ausbildung und die Firmenbeteiligung an der Entwicklung von Lehr- und Studienplänen, sowie die Schaffung eines privaten Fonds zur Weiterqualifizierung des Lehrkörpers, zählen auch zu den zukünftigen Bekämpfungsplänen der Talentknappheit.
Interessantes Ergebnis bei der von Manpower-Studie ist die Tatsache, dass in Bulgarien im Unterschied zu anderen Ländern in der EU kein Mangel an medizinische Fachkräften beobachtet wird. Der Mangel nach IT-Spezialisten ist auch relativ weniger, wobei jährlich viele Fachkräften aus diesen Bereichen das Land verlassen, was ein Kennzeichnen für die Wettbewerbsfähigkeit des Hochschulsystems in Bulgarien ist.
Personalberatung in Bulgarien
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Mit Wirkung vom 1. Juli 2013 ist in Deutschland die neue Beschäftigungsverordnung (BeschV) in Kraft getreten, sie löst damit die Vorgängerregelung aus dem Jahr 2005 ab. Für Bulgaren, ebenso Rumänen, ist diese Regelung (fast) schon zu vernachlässigen, denn ab Januar 2014 gilt hier die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Verordnung regelt Zugang für Nicht-EU-Bürger. Die Beschäftigungsverordnung ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus sogenannten Drittstaaten von Bedeutung. Aber auch für diejenigen aus dem gerade beigetretenen EU-Mitgliedsstaat Nummer 28, Kroatien, die in Deutschland arbeiten möchten. Für die Bevölkerung des Adriastaats werden noch einige Jahre Einschränkungen beim Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt gelten. In der Verordnung werden die Möglichkeiten des Zugangs definiert:
§1 BeschV: Die Verordnung steuert die Zuwanderung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und bestimmt, unter welchen Voraussetzungen sie und die bereits in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer zum Arbeitsmarkt zugelassen werden können.
Von praktischer Bedeutung ist die Definition der Fälle, in denen keine Zustimmung bei einer Arbeitsaufnahme erforderlich ist. Keiner Zustimmung bedarf beispielsweise die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an Hochqualifizierte nach § 19 des Aufenthaltsgesetzes. Darunter sind dort – nicht abschließend – Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen sowie Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion aufgezählt. Auch für viele weitere exponierte Arbeitnehmer gelten entsprechende Regelungen (Leitende Angestellte, Mitglieder des Organs einer juristischen Person). Auch für Inhaber der Blauen Karte EU ist ein zustimmungsfreier Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt vorgesehen, wobei hier zusätzlich ein Mindestgehalt in Höhe von 2/3 der der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung in der Stelle, die aufgenommen werden soll, oder ein inländischer Hochschulabschluss nachgewiesen werden müssen. Die dritte Möglichkeit eines Zugangs besteht über eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer der beruflichen Qualifikation angemessenen Beschäftigung für Ausländerinnen und Ausländer mit einem inländischen Hochschulabschluss (d.h. In diesem Fall auch ohne die „Blaue Karte EU“).
Zugang für Fachkräfte aus Drittstaaten zum deutschen Arbeitsmarkt
Etwas schwieriger ist der Zutritt für Fachkräfte ohne Hochschulabschluss, wenn diese in Deutschland eine Tätigkeit ausüben möchten, für die eine mindestens zweijährige Berufsausbildung erforderlich ist. Wurde eine solche Ausbildung nicht in Deutschland absolviert (was den Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen würde), gibt es zwei Optionen:
Der entsprechende Beruf ist auf einer Positivliste der Bundesagentur für Arbeit aufgeführt und eine Gleichwertigkeitsfeststellung nach Anerkennungsgesetz bzgl. der Berufsausbildung des Arbeitnehmers liegt vor. Diese Positivliste ist ein weiteres Novum und wird – regelmäßig aktualisiert – diejenigen Berufe auflisten, in denen nach Bewertung der Bundesagentur für Arbeit Bedarf am Arbeitsmarkt besteht.
Es besteht eine Vermittlungsabsprache mit der Arbeitsverwaltung des Herkunftslandes des Arbeitnehmers, die einen Zugang ermöglicht.
In beiden Fällen kann die Arbeitsagentur Quoten festlegen und bestimme Staaten ausschließen – sie erhält somit zentrale Kompetenzen zugewiesen, die man als strategisch bezeichnen kann. Hilfstätigkeiten können weiter nach der bekannten Saisonarbeiterregelung ausgeübt werden, die ohne Änderungen auch in der neuen Fassung der Beschäftigungsverordnung zu finden ist. Daneben gibt es noch eine Vielzahl von Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen. Der Gesetzestext der Beschäftigungsverordnung kann hier nachgelesen werden.
Nach der von Manpower durchgeführten vierteljährlichen Arbeitsmarktbarometerstudie Q2/2013 planen etwa 19 Prozent von der Personalberatung befragten Arbeitgebern in Bulgarien neue Arbeitsplätze zu schaffen, wohingegen 70 Prozent davon planen keine Veränderung der Größe ihrer Belegschaft beabsichtigen. Im Vergleich zu Q1/2013 ist der Netto-Beschäftigungsausblick damit um 4 Prozentpunkte gestiegen.
Beschäftigungsausblick Bulgarien
Die Arbeitgeber in allen fünf Wirtschaftsregionen des Landes rechnen mit Neueinstellungen in den nächsten drei Monaten. In Plovdiv und Varna sind die Aussichten, mit etwa +19 Prozentpunkten bzw. + 17 Prozentpunkten Netto-Beschäftigungsausblick am optimistischsten. Die Statistik zeigt eine Erhöhung der Belegschaft in allen Regionen im Vergleich zum Q2/2012. In Sofia rechnen die Arbeitgeber mit einem Netto-Beschäftigungsausblick von +10 Prozentpunkten, in Burgas von plus acht und in Russe von plus sechs Prozentpunkten.
Vergleich nach Industriebranchen
Die Arbeitgeber in allen 10 Industriebranchen rechnen mit Erhöhung der Belegschaft im Zeitraum ab April bis Juni, 2013. Der Sektor des Bauwesens zeichnet sich mit den höchsten Erwartungen zur positiven Entwicklung mit einem Netto-Beschäftigungsausblick von +23 Prozentpunkten. Im Bereich der Land-und Forstwirtschaft sind die Aufsichten auch optimistisch. Eine Verbesserung der Belegschaftsgröße wird berichtet auch im Bereich der Finanzen und des Einzel-und Großhandels sowie in der Dienstleistungsbranche mit einem Netto-Beschäftigungsausblick von + 20 bzw. +17 Prozentpunkten.
Stabil bleibt die Belegschaftsquote auch im Sektor der Gastronomie und des Bergwerks mit einem Netto-Beschäftigungsausblick von + 14 bzw. +10 Prozentpunkten.
Die durchschnittlichen Arbeitskosten, also die Summe aus Bruttoverdienst und Lohnnebenkosten, in der bulgarischen Privatwirtschaft, haben sich gegenüber dem Vorjahr um 6,4 Prozent erhöhten.
Trotzdem ist der Faktor Arbeit im Balkanstaat Bulgarien immer noch mit deutlichem Abstand am preiswertesten innerhalb der Europäischen Union. Eine aktuelle Statistik des deutschen Statistischen Bundesamtes belegt dies mit Zahlenmaterial aus dem vierten Quartal 2012.
Große Unterschiede bei Arbeitskosten in der EU
In unserer aktuellen HR-Statistik erfahren Sie, welche Staaten die höchsten und welche die niedrigsten durchschnittlichen Arbeitskosten innerhalb der Europäischen Union haben.
Arbeitskosten Bulgarien und Europäische Union
Spitzenreiter, also das Land mit den höchsten Arbeitskosten, ist Schweden. Hier fallen für eine Stunde Arbeit € 41,90 an. Damit liegen die Kosten für einen schwedischen Arbeitgeber um mehr als elf Mal höher als für einen bulgarischen Arbeitgeber. Zwischen Sofia und Varna kommen im Schnitt nur Kosten von € 3,70 pro Arbeitsstunde auf einen Privatunternehmen zu. Deutschland rangiert mit € 31,- im oberen Mittelfeld auf Position acht. Hier ist Arbeit etwas günstiger als in Frankreich (€ 34,90) zu bekommen, aber deutlich teurer als in Großbritannien (€ 21,90).
Bulgarien bleibt Kostenführer
Trotz der merklichen Kostensteigerung zum Vorjahr ist Bulgarien nach wie vor die erste Wahl für Investitionen, bei denen Lohnkosten den dominanten Kostenfaktor darstellen. Rumänien liegt mit € 4,5 je Arbeitsstunde auf Augenhöhe, in Polen wird es dagegen bei einem Durchschnittswert von € 7,2 bereits deutlich teurer.
Interessant ist die Tatsache, dass die Arbeitskosten in Bulgarien so stark zugelegt haben und gleichzeitig auch die Arbeitslosigkeit steigt. Eigentlich sollten steigende Arbeitslosenzahlen zu moderaten Lohnentwicklung führen oder gar Lohnkürzungen auslösen.
Experten erklären dies damit, dass bulgarische Unternehmen im Moment vorwiegend gering qualifizierte Arbeitskräfte freisetzen, Spezialisten jedoch zu halten versuchen. Denn für die zweite Gruppe besteht immer die Option, sich nach einer besser bezahlten Position im Ausland umzusehen. Für Arbeitnehmer ohne Qualifizierung und ohne Kenntnisse einer Fremdsprache besteht eine solche Möglichkeit nicht oder nur unter Einschränkungen.
In Deutschland wird für diese Personengruppe erst ab 2014 die Arbeitnehmerfreizügigkeit hergestellt werden. Dann darf jeder Bulgare ohne besondere Erlaubnis eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen und ist somit den Staatsangehörigen der alten EU-Mitgliedsstaaten gleichgestellt.