Arbeitnehmerfreizügigkeit – folgt jetzt der Sozialmissbrauch durch Bulgaren und Rumänen?

Im Januar 2014 ist in den deutschen Medien ein regelrechter Hype um das Thema Arbeitnehmerfreizügigkeit zu beobachten. Seit Jahresbeginn gilt diese für Bulgaren und Rumänen – Arbeitnehmer aus den beiden Balkanstaaten haben nunmehr die gleichen Rechte wie einheimische (in Deutschland, aber auch in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten). Dies war lange bekannt, genauer gesagt seit dem Jahr 2007, als Bulgarien und Rumänien vor sieben Jahren der EU beigetreten sind. Die Freizügigkeit von Arbeitnehmern ist eines der Grundprinzipien der EU.

Ein Blick ins Gesetz erleichtert auch hier die Urteilsfindung:

  • Artikel 45 (VERTRAG ÜBER DIE ARBEITSWEISE DER EUROPÄISCHEN UNION) (ex-Artikel 39 EGV)
  • (1) Innerhalb der Union ist die Freizügigkeit der Arbeitnehmer gewährleistet. (2) Sie umfasst die Abschaffung jeder auf der Staatsangehörigkeit beruhenden unterschiedlichen. Behandlung der Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten in Bezug auf Beschäftigung, Entlohnung und sonstige Arbeitsbedingungen. (3) Sie gibt – vorbehaltlich der aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit gerechtfertigten Beschränkungen – den Arbeitnehmern das Recht,
  • a) sich um tatsächlich angebotene Stellen zu bewerben;
  • b) sich zu diesem Zweck im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen;
  • c) sich in einem Mitgliedsstaat aufzuhalten, um dort nach den für die Arbeitnehmer dieses Staates geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften eine Beschäftigung auszuüben;
  • d) nach Beendigung einer Beschäftigung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats unter Bedingungen zu verbleiben, welche die Kommission durch Verordnungen festlegt.
  • (4) Dieser Artikel findet keine Anwendung auf die Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung.

Kurz zusammengefasst: wer in Deutschland arbeiten möchte, der darf das auch, und zwar ohne Diskriminierung! Ist das neu? Nein, doch für sieben Jahre galten für bulgarische und rumänische Arbeitnehmer Übergangsbestimmungen, die den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt (also die Arbeitnehmerfreizügigkeit) einschränkten. Auch andere EU-Mitgliedsstaaten hatten ähnliche Bestimmungen, aber nicht alle, und nicht alle die gleichen Einschränkungen. Die Konkretisierung war jedem „Altmitglied“ freigestellt, je nach Einschätzung des eigenen Arbeitsmarktes. Dieser sollte durch osteuropäische Arbeitnehmer nicht aus dem Gleichgewicht gebracht werden.

Bekannte Ausweicheffekte: Selbstständigkeit, Entsendung

Gleichzeitig war es mit dem EU-Beitritt für bulgarische und rumänische Unternehmer möglich, in Deutschland tätig zu werden (z.B. im Rahmen einer Entsendung) oder dort gleich eine eigene Firma zu gründen (was dann oft zu einer „Scheinselbstständigkeit“ führte). Dies resultierte in den vergangenen sieben Jahren – logischerweise – darin, dass vielen Bulgaren und Rumänen von diesen Möglichkeiten auch Gebrauch machten. Denn der klassische Zugang zum Arbeitsmarkt in Form einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung war vielen, aber nicht allen Arbeitnehmern verwehrt, die Beschränkungen bezogen sich vorwiegend auf gering qualifizierte Arbeitnehmer.

 Und die Option Hartz4

Daneben gibt es natürlich noch die Möglichkeit, das soziale Netz in Deutschland in Anspruch zu nehmen. Die Leistungen des ALG2 (und anderer Sozialleistungen) orientieren sich am sogenannten Regelbedarf. Dieser wird nach dem Statistikverfahren ermittelt und bildet – vereinfacht gesagt und mit gewissen Einschränkungen – den Lebensstand der ärmsten 15 bis 20 Prozent der deutschen Bevölkerung ab. Das Geld, das die deutschen Vergleichshaushalte beispielsweise monatlich für Bekleidung und Schuhe ausgeben, wird auch den Empfängern von ALG2 (besser bekannt als Hartz4) zugestanden. Ein Lebensstandard, den in Osteuropa nur eine Minderheit der Bevölkerung erreicht. Kein Wunder, dass ein Leben in der sozialen Hängematte für Osteuropäer so an Reiz gewinnt.

Logischerweise gibt es auch Aufstocker

In Deutschland stocken aktuell von den 4,45 Millionen erwerbsfähigen ALG2-Empfängern etwa 30 Prozent auf, d.h. ihr Einkommen liegt unter dem Regelbedarf und sie erhalten hierfür eine Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit – was ihnen im Endeffekt ein höheres zur Verfügung stehendes Einkommen garantiert als das, was ein nicht erwerbstätiger ALG2-Empfänger bekommt. Nun wird kritisiert, dass Bulgaren und Rumänen hier über dem Durchschnitt liegen. Dies ist nicht verwunderlich, ja absolut logisch: Osteuropäische Einwanderer besetzen zwar auch qualifizierte Jobs, oft eben aber auch unqualifizierte. Zudem sind sie bei Gehaltsforderungen aus nachvollziehbaren Gründen weniger gierig als deutsche Arbeitnehmer. Und da für viele Jobs auch deutsche Arbeitnehmer auf die Möglichkeit des Aufstockens zurückgreifen, manche Arbeitgeber dies sogar bewusst einkalkulieren, ist der hohe Anteil an bulgarischen und rumänischen Hartz4-Beziehern schnell erklärt.

Handlungsbedarf? Möglicherweise…

Die Problematik, dass sich gewisse Tätigkeiten für deutsche (und ausländische, in Deutschland lebende) Arbeitnehmer kaum lohnen und deshalb – ganz oder teilweise – auf ALG2-Leistungen zugegriffen wird, gibt es nicht erst seit heute. Zuwanderer, die niedrig qualifizierte Beschäftigungen erhalten eingehen, werden aufstocken, oder sich nach kurzer Zeit aus ökonomischen Gründen ganz aus dem Arbeitsmarkt zurückziehen. Hier sind evtl. neue Ansätze seitens der Politik gefragt, ein echter Kombilohn zum Beispiel. Bulgaren und Rumänen trifft hieran aber keine „Schuld“, denn so sind nun einmal die von der Politik gesetzten Rahmenbedingungen.

Ein Gedanke zu „Arbeitnehmerfreizügigkeit – folgt jetzt der Sozialmissbrauch durch Bulgaren und Rumänen?“

  1. Man bedenke, dass viele Bulgaren hier 100 bis 300 Euro im Monat verdienen und daher sowohl Mann als auch Frau arbeiten müssen. Wenn solche Menschen hören, dass man allein als Hartz IV Empfänger (je nachdem ob man Kinder hat) irgendwo zwischen 300 bis 1.000 Euro bekommt, ohne dafür etwas tun zu müssen, erscheint Deutschland natürlich wie das gelobte Land. Manch einer kehrt allerdings auch desillusioniert nach Bulgarien zurück, weil er erst in Deutschland versteht, dass 600 Euro in Deutschland wenig Geld sind und das vieles teurer ist.

    Von daher denke ich, dass viele Bulgaren zwar nach Deutschland gehen, aber nicht alle dort bleiben werden. Der Handlungsbedarf ist daher nicht so groß wie vielleicht angenommen.

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