Ein historischer Tag für Europa: Der Vertrag von Lissabon tritt heute, am 1. Dezember 2009, in Kraft. Durch diesen wird das Primärrecht der Europäischen Union, also der Vertrag über die Europäische Union und der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, verändert.
Bereits 2002/03 erarbeitete ein speziell eingesetztes Gremium, der sogenannte Verfassungskonvent bzw. Europäischer Konvent unter der Leitung des früheren französischen Staatspräsidenten Valéry Giscard d’Estaing, einen Entwurf über eine Verfassung für die Europäische Union. Hauptgrund für eine Neufassung des Primärrechts der Europäischen Union war die anstehende Osterweiterung der Gemeinschaft und die damit immer komplizierter werdende Entscheidungsfindung auf europäischer Ebene.
Dieser Entwurf wurde dann in einer modifizierten Form am 29. Oktober 2004 in Rom von den Staats- und Regierungschefs der EU unterzeichnet. Um in Kraft zu treten, musste das Vertragswerk noch von den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden, entweder durch Parlamentsbeschlüsse oder durch Volksabstimmungen. Die befragten Bevölkerungen von Frankreich und den Niederlanden lehnten die Europäische Verfassung jedoch ab, so dass sie nicht in Kraft treten konnte.
Nur ein Minimalkonsens
Der Vertrag von Lissabon ist ein Minimalkonsens, der zumindest teilweise die neuen Elemente des Verfassungsvertrags übernimmt. Er wurde am 13. Dezember 2007 durch die Staats-und Regierungschefs der EU angenommen und in den folgenden zwei Jahren von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert. Im Lissaboner Vertrag werden Elemente des Verfassungsvertrages in die beiden bestehenden Verträge eingearbeitet.
Nach langem politischen Ringen kann nun endlich eine neue primärrechtliche Grundlage für die Europäische Union in Kraft treten, die zwar von vielen Experten als ungenügend bezeichnet wird, jedoch als eine Verbesserung des vorherigen Status gesehen werden kann.
Weitere Informationen zum Vertrag von Lissabon findet man auf den Seiten der EU.