Ein gestriger Beitrag im ZDF-Magazin WISO widmete sich den anstehenden rechtlichen Änderungen für Staatsangehörige derjenigen Länder, die 2004 in der ersten Welle der EU-Osterweiterung Unionsbürger geworden sind. Für diese Gruppe laufen die unter anderem in Deutschland geltenden Restriktionen bezüglich des freien Arbeitsmarktzugangs am 1. Mai 2011 aus.
Hier der Arbeitnehmerflut-Beitrag in WISO in Form mehrerer kleiner Video-Clips.
„Osteuropäische Arbeitnehmer-Flut ab Mai?“ titelt WISO in einem Bericht, der dieser Entwicklung leider nur Negatives abgewinnen kann. So wird zum einen auf den (seit Jahren anhaltenden) Trend in Deutschland verwiesen, dass Festangestellte in Betrieben durch Leiharbeiter ersetzt werden. Im Zuge der Osterweiterung würde dies noch weiter angeheizt, zudem die Löhne der Zeitarbeiter dann aufgrund der in Hunderttausenden bereitstehenden Osteuropäer noch stärker unter Druck geraten könnten.
Für Bulgarien bzw. bulgarische Arbeitnehmer, die einen Job in Deutschland suchen, gelten auch nach dem 1. Mai 2011 weiterhin Restriktionen. Erst ab Januar 2014 wird auch für Bulgaren und Rumänen (da die beiden Staaten gleichzeitig EU-Mitglied wurden) eine volle Arbeitnehmerfreizügigkeit gelten, d.h. die einseitig von Deutschland verhängten Restriktionen müssen bis dahin auslaufen.Viele andere EU-Staaten haben von dieser Möglichkeit übrigens keinen Gebrauch gemacht und ihre Arbeitsmärkte offen gestaltet.
Doch auch heute gibt es bereits diverse Möglichkeiten, um eine rechtlich einwandfreie Beschäftigung von Personal aus Bulgarien in Deutschland oder Österreich sicherzustellen. Gerne beraten wir Sie hierbei und entwickeln passende und juristisch belastbare Lösungen.