Personalberatung jetzt in Sofia

Personalberatung jetzt in Sofia

Wir freuen uns heute, Ihnen hier die „Koordinaten“ unseres Büros in Sofia mitteilen zu dürfen:

Personalberatung Balkaninvest.eu eood, Kosta Lulshev 17, 1113 Sofia – Bulgarien.

Anrufen können Sie uns natürlich auch: Telefon 00359 2 8781580

Und der Vollständigkeit halber noch die Fax-Nummer: 00359 2 8781581

Die kompletten Kontaktinformationen der Firma Balkaninvest.eu eood finden Sie hier, weitere Informationen zum Standort Sofia sowie Hinweise zur Erreichbarkeit der Geschäftsstelle haben wir unter Sofia zusammengefasst. Sie sind neugierig, wie wir Sie unterstützen können? Informationen zu unseren Serviceleistungen rund um das Thema Personal finden Sie auf unserer Haupt-Internetseite.

Sie suchen eine leistungsfähige Personalberatung in Sofia, die sich auf deutschsprachige Fach- und Führungskräfte spezialisiert hat? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

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Neues Büro in Sofia

Wir ziehen um! In den nächsten Tagen werden wir unser neues Büro in Sofia beziehen.  In zentraler Lage (Nähe Hotel Pliska –  Tsarigradsko Shose) werden wir dann noch näher an unseren Kunden sein.

Tsarigradsko Shose

Die Tsarigradsko Shose ist die wichtigste Straße Sofias und führt vom Zentrum aus am Flughafen vorbei, um in Richtung Plovdiv in der Autobahn A1 „Trakia“ aufzugehen.

Besuchen Sie uns doch einfach einmal, wenn Sie in Sofia sind!

Genaue Anschrift und Telefonnummer werden wir hier veröffentlichen, wenn das Büro operativ genutzt wird – das sollte bis zur Monatsmitte Februar 2011 der Fall sein. Haben Sie bis dahin bitte noch etwas Geduld.

Durch den Umzug verzögern sich auch unsere Reaktionszeiten auf Kundenanfragen – haben Sie hierfür bitte Verständnis. Das Büro in Pazardzhik wird Anfang Februar geschlossen, die Betreuung unserer Kunden im Raum Pazardzhik/Plovdiv werden wir durch einen dort ansässigen freien Mitarbeiter sicherstellen.

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Neue Rubrik „Deutsch-Bulgarische Dokumente“

In einer neuen Rubrik möchten wir in loser Reihenfolge auf bedeutende Dokumente hinweisen, die für die Zusammenarbeit Deutschlands und Bulgariens sowie die Integration der Europäischen Union und die Verwirklichung des Binnenmarktes von Bedeutung sind. Schwerpunkt werden hierbei solche Themen sein, die einen Bezug zum Arbeitsmarkt haben. Außerdem werden wir an gleicher Stelle auf interessante Artikel und Fachliteratur eingehen, die sich mit einer modernen Personalberatung und einem innovativen Personalmarketing befassen.

Den Anfang macht der Besuch der Bundeskanzlerin Angela Merkel in Sofia, der die deutsche Position im Bereich der wirtschaftlichen Beziehungen gut darstellt.

Seien Sie also gespannt! Gerne können Sie uns auf interessante Beiträge hinweisen, die den beschriebenen Themengebieten zugeordnet werden können.

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Weiterer Fortschrittsbericht der EU-Kommission für Bulgarien

Die EU-Kommission hat gestern einen weiteren Fortschrittsbericht für Bulgarien veröffentlicht. In diesen Fortschrittsberichten wird die Entwicklung des am 1. Januar 2007 der EU beigetretenen Landes analysiert.

Unter der Bezeichnung „cooperation and verification mechanism“ werden hierbei alle sechs Monate die Reformbemühungen Bulgariens im Bereich Rechtsreform, Korruptionsbekämpfung und Organisierte Kriminalität bewertet. Ein entsprechendes Monitoring findet auch für das zusammen mit Bulgarien beigetretene Rumänien Anwendung.

Der Fortschrittsbericht kann hier auf der Internetseite der EU-Kommission nachgelesen werden.

Der Fortschrittsbericht Juli 2010 kann als aus bulgarischer Sicht erfreulich bewertet werden. Die Kommission weist in diesem auf eine „starke Reformdynamik hin, die sich seit dem letzten Jahresbericht vom Juli 2009 in
Bulgarien herausgebildet hat.“

„Erstmals seit Einführung des Kooperations- und Kontrollverfahrens wird aktiv gegen die organisierte Kriminalität vorgegangen.“

„Korruptionsvorwürfe, die im April gegen Justizangehörige erhoben wurden, wurden strenger disziplinar- und strafrechtlich geahndet als in der Vergangenheit. Die Zahl der Anklagen in Fällen organisierter Kriminalität hat
zugenommen.“

Bei den Gerichten sieht der Kommissionsbericht noch Nachholbedarf:

„Bei den Gerichtsverfahren in Bulgarien fehlt es an Initiative und Kompetenz.“

Vor Gericht werden die weit verbreiteten „Deals“ kritisiert:

„Verurteilungen wegen organisierter Kriminalität kommen in den weitaus meisten Fällen dank Prozessabsprachen und im beschleunigten Verfahren nach Geständnis des Angeklagten zustande. Die so verhängte Strafe liegt häufig unter dem gesetzlichen Mindestmaß. Bulgariens Justiz muss zeigen, dass sie auch in der Lage ist, im Falle schwerer Straftaten abschreckende Strafen zu verhängen.“

Auch die öffentliche Auftragsvergabe verläuft noch nicht optimal:

„Bei der Umsetzung der Verfahrensregeln für öffentliche Aufträge sind Unzulänglichkeiten weit verbreitet.“

Unter dem Strich erkennt die EU-Kommission in ihrem Fortschrittsbericht aber Schritte in die richtige Richtung.

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Deutsch-Bulgarisches Infrastrukturabkommen unterzeichnet

Die Regierung der Republik Bulgarien, vertreten durch den Minister für Wirtschaft, Energie und Tourismus Traycho Traykov und die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Botschafter Matthias Höpfner, haben am 07.06.2010 ein Regierungsabkommen über Finanzielle Zusammenarbeit mit einem Volumen von 34,373 Mio Euro unterzeichnet.

Es handelt sich hierbei um die noch ausstehende finanzielle Zusage aus den letzten bilateralen Regierungsverhandlungen über Wirtschaftliche Zusammenarbeit von 2006 für das Vorhaben „Kommunale Infrastruktur-Technische Infrastruktur 2010-2013“.

Auf Wunsch der bulgarischen Regierung gewährt die deutsche Regierung im Rahmen der
öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit ein Verbunddarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau
für die Realisierung von Hochwasser- und Erosionsschutzprojekten in den Gemeinden Russe,
Silistra und Pomorie.

Darlehensnehmer ist die Republik Bulgarien, vertreten durch das Ministerium für Regionale Entwicklung und Städtebau, das auch Programmträger ist. Das Eigentum an den jeweiligen Infrastrukturanlagen geht in den Besitz der Städte über, die anschließend für deren Betrieb und Unterhaltung zuständig sind.
Durch dieses Programm soll ein Beitrag an die Anpassung an den Klimawandel und damit zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung in den genannten Gebieten geleistet werden. Deutschland hat Bulgarien seit Anfang der 90er Jahre auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit vornehmlich in drei Hauptbereichen unterstützt: die Förderung der Wirtschaft, vor allem des Mittelstandes, die Förderung der Land- und Forstwirtschaft sowie die Förderung der Öffentlichen Verwaltung und Zivilgesellschaft.

Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Botschaft Sofia

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Vertrag von Lissabon tritt heute in Kraft

Ein historischer Tag für Europa: Der Vertrag von Lissabon tritt heute, am 1. Dezember 2009, in Kraft. Durch diesen wird das Primärrecht der Europäischen Union, also der Vertrag über die Europäische Union und der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, verändert.

Bereits 2002/03 erarbeitete ein speziell eingesetztes Gremium, der sogenannte Verfassungskonvent bzw. Europäischer Konvent unter der Leitung des früheren französischen Staatspräsidenten Valéry Giscard d’Estaing, einen Entwurf über eine Verfassung für die Europäische Union. Hauptgrund für eine Neufassung des Primärrechts der Europäischen Union war die anstehende Osterweiterung der Gemeinschaft und die damit immer komplizierter werdende Entscheidungsfindung auf europäischer Ebene.

eu-flaggeDieser Entwurf wurde dann in einer modifizierten Form am 29. Oktober 2004 in Rom von den Staats- und Regierungschefs der EU unterzeichnet. Um in Kraft zu treten, musste das Vertragswerk noch von den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden, entweder durch Parlamentsbeschlüsse oder durch Volksabstimmungen. Die befragten Bevölkerungen von Frankreich und den Niederlanden lehnten die Europäische Verfassung jedoch ab, so dass sie nicht in Kraft treten konnte.

Nur ein Minimalkonsens

Der Vertrag von Lissabon ist ein Minimalkonsens, der zumindest teilweise die neuen Elemente des Verfassungsvertrags übernimmt. Er wurde am 13. Dezember 2007 durch die Staats-und Regierungschefs der EU angenommen und in den folgenden zwei Jahren von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert. Im Lissaboner Vertrag werden Elemente des Verfassungsvertrages in die beiden bestehenden Verträge eingearbeitet.

Nach langem politischen Ringen kann nun endlich eine neue primärrechtliche Grundlage für die Europäische Union in Kraft treten, die zwar von vielen Experten als ungenügend bezeichnet wird, jedoch als eine Verbesserung des vorherigen Status gesehen werden kann.

Weitere Informationen zum Vertrag von Lissabon findet man auf den Seiten der EU.