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Deutsch-Bulgarisches Infrastrukturabkommen unterzeichnet

Die Regierung der Republik Bulgarien, vertreten durch den Minister für Wirtschaft, Energie und Tourismus Traycho Traykov und die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Botschafter Matthias Höpfner, haben am 07.06.2010 ein Regierungsabkommen über Finanzielle Zusammenarbeit mit einem Volumen von 34,373 Mio Euro unterzeichnet.

Es handelt sich hierbei um die noch ausstehende finanzielle Zusage aus den letzten bilateralen Regierungsverhandlungen über Wirtschaftliche Zusammenarbeit von 2006 für das Vorhaben „Kommunale Infrastruktur-Technische Infrastruktur 2010-2013“.

Auf Wunsch der bulgarischen Regierung gewährt die deutsche Regierung im Rahmen der
öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit ein Verbunddarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau
für die Realisierung von Hochwasser- und Erosionsschutzprojekten in den Gemeinden Russe,
Silistra und Pomorie.

Darlehensnehmer ist die Republik Bulgarien, vertreten durch das Ministerium für Regionale Entwicklung und Städtebau, das auch Programmträger ist. Das Eigentum an den jeweiligen Infrastrukturanlagen geht in den Besitz der Städte über, die anschließend für deren Betrieb und Unterhaltung zuständig sind.
Durch dieses Programm soll ein Beitrag an die Anpassung an den Klimawandel und damit zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung in den genannten Gebieten geleistet werden. Deutschland hat Bulgarien seit Anfang der 90er Jahre auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit vornehmlich in drei Hauptbereichen unterstützt: die Förderung der Wirtschaft, vor allem des Mittelstandes, die Förderung der Land- und Forstwirtschaft sowie die Förderung der Öffentlichen Verwaltung und Zivilgesellschaft.

Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Botschaft Sofia

Vertrag von Lissabon tritt heute in Kraft

Ein historischer Tag für Europa: Der Vertrag von Lissabon tritt heute, am 1. Dezember 2009, in Kraft. Durch diesen wird das Primärrecht der Europäischen Union, also der Vertrag über die Europäische Union und der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, verändert.

Bereits 2002/03 erarbeitete ein speziell eingesetztes Gremium, der sogenannte Verfassungskonvent bzw. Europäischer Konvent unter der Leitung des früheren französischen Staatspräsidenten Valéry Giscard d’Estaing, einen Entwurf über eine Verfassung für die Europäische Union. Hauptgrund für eine Neufassung des Primärrechts der Europäischen Union war die anstehende Osterweiterung der Gemeinschaft und die damit immer komplizierter werdende Entscheidungsfindung auf europäischer Ebene.

eu-flaggeDieser Entwurf wurde dann in einer modifizierten Form am 29. Oktober 2004 in Rom von den Staats- und Regierungschefs der EU unterzeichnet. Um in Kraft zu treten, musste das Vertragswerk noch von den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden, entweder durch Parlamentsbeschlüsse oder durch Volksabstimmungen. Die befragten Bevölkerungen von Frankreich und den Niederlanden lehnten die Europäische Verfassung jedoch ab, so dass sie nicht in Kraft treten konnte.

Nur ein Minimalkonsens

Der Vertrag von Lissabon ist ein Minimalkonsens, der zumindest teilweise die neuen Elemente des Verfassungsvertrags übernimmt. Er wurde am 13. Dezember 2007 durch die Staats-und Regierungschefs der EU angenommen und in den folgenden zwei Jahren von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert. Im Lissaboner Vertrag werden Elemente des Verfassungsvertrages in die beiden bestehenden Verträge eingearbeitet.

Nach langem politischen Ringen kann nun endlich eine neue primärrechtliche Grundlage für die Europäische Union in Kraft treten, die zwar von vielen Experten als ungenügend bezeichnet wird, jedoch als eine Verbesserung des vorherigen Status gesehen werden kann.

Weitere Informationen zum Vertrag von Lissabon findet man auf den Seiten der EU.